

AQ Ingenieurgesellschaft
Home of jobs ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter sehr wichtig. Im Bereich Arbeitschutz und Qualitätsmanagement vertrauen wir der AQ Ingenieurgesellschaft als Sicherheitskoordinator. Sie bietet Ingenieurdienstleistungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, Sicherheitskoordination auf Baustellen, überbetrieblichen Dienst nach ASiG sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Der Arbeitsschutz umfasst:
- Arbeitsschutz-Beratung
- Betriebsbegehungen
- Schulung der Führungskräfte und Mitarbeiter
- Ausbildung der Mitarbeiter (Gabelstapler)
- Unfallanalyse, Meldung und Statistik
- VBG Beratung
Die Dienstleistungen der AQ Ingenieurgesellschaft im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz ASiG § 6 beinhalten:
- Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes (überbetriebliche Betreuung durch eine erfahrene Sicherheitsfachkraft) für alle Geschäftsstellen und Niederlassungen
- Beratung des Unternehmens in allen relevanten Fragen der Umsetzung des Arbeitsschutzes, auch Beratung in den Bereichen Schulungen, Revisionen, Organisation
- Umsetzung und Beratung bei Managementsystemen und deren Zertifizierung (SCC-Handbuch und Unterlagen inklusive)
- Gefährdungsanalysen und Begehung der Arbeitsplätze
- Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzungen (ASA)
- Unterweisungen der Mitarbeiter mit Unterlagen und Filmen
- Unfallbearbeitung und Unfallstatistik
- Beratung in allen Fragen der gesetzlichen Unfallversicherung der Unternehmen (Berufsgenossenschaft) und Managementberatung

Sicherheitszertifikat SCC/SCP
Unter SCC und SCP versteht man Zertifizierungen von Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystemen
- SCC: Sicherheits-Certificat Contractoren
- SCP: Sicherheits-Certificat Personaldienstleister
(Siehe hierzu auch: www.scc-info.de)
Durch die SCC/SCP-Zertifizierung dokumentiert hoj seinen Kunden und Mitarbeitern, dass die Sicherheitsstandards und Anforderungen an den Gesundheitsschutz erfüllt werden, die bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten sowie im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung einzuhalten sind. Mit der SCC-Zertifizierung beabsichtigt hoj auch, das Sicherheitsbewusstsein im Betrieb zu fördern und gleichzeitig die damit verbundenen Kosten zu senken.
Die SCP-Zertifizierung für Personaldienstleister berücksichtigt die besonderen Gegebenheiten der Branche.

Strahlenschutz nach § 15 StrlSchV
Wer in fremden Anlagen oder Einrichtungen unter seiner Aufsicht stehende Personen beschäftigt (egal ob in der Arbeitnehmerüberlassung oder im Werkvertrag) oder Aufgaben selbst ständig wahrnimmt, benötigt eine Genehmigung nach § 15 StrlSchV, wenn dies bei diesen Personen oder bei ihm selbst im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert führen kann. Fremde Anlagen oder Einrichtungen sind z. B. Kernkraftwerke, Beschleunigeranlagen oder Labore, die mit radioaktiven Substanzen umgehen.
(Die Genehmigung ist für einen Zeitraum von 5 Jahren im gesamten Bundesgebiet gültig.)
